... und da ist doch ein Haken versteckt !!

 

,,Der neue EU-Führerschein und das neue Fahrerlaubnisrecht"

lautet eine Broschüre, die wir uns nach den Diskussionen auf unserem letzten Stammtisch besorgt haben. Beim Studium dieser Broschüre lernt man, daß es jetzt neue Klassen gibt (A, B, C, C1, D,  D 1, M, T, L), daß es extra Anhängerklassen gibt (gekennzeichnet durch ein angehängtes E) und daß bei diesen Anhängerklassen der Zusatz steht:

 

... Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

 

An anderer Stelle findet man die
 “Grenze zwischen der PKW- und der LKW-Klasse”

 

Die Grenze zwischen der PKW-Klasse (3/B) und der LKW-Klasse (2/C) von 7500 kg auf 3500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt. Wer Fahrzeuge zwischen 3500 kg und 7500 kg führen will, muß künftig mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes (siehe Abschnitt 8 “Besitzstandsregelungen”).

 

Bei den Besitzstandsregelungen findet man dann den Hammer:

... Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben ...

 

Diese ,,einige Fahrerlaubnisinhaber" sind nicht nur die Inhaber der alten

Klasse 2 nach Vollendung des 50. Lebensjahres, sondern auch Inhaber der Klasse 3 nach Vollendung des 50, Lebensjahres, wenn sie Fahrzeug-kombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen. Das sind genau die Einschränkungen, die oben aufgeführt sind.

 

Also, noch mal im Klartext:

Wer über 50 Jahre alt ist und einen Anhänger fahren möchte, der schwerer ist als das Zugfahrzeug (z.B. einen Trailer mit einem Oldie), der braucht den ,,Nachweis über ausreichendes Sehvermögen und eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß keine für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutsame Beeinträchtigung vorliegt"  - und das alle fünf Jahre ...

Alles klar ???                            Claus Kynast